Teilnahmebedingungen für die Bockl-Schnitzeljagd

im Landkreis Neustadt an der Waldnaab https://www.der-bockl.de/schnitzeljagd/

 

  1. VERANSTALTER, TEILNAHMEBERECHTIGUNG

1.1. Das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab, Stadtplatz 38, 92660 Neustadt an der Waldnaab. Waldnaab (im Folgenden als „Veranstalter“ bezeichnet), ist Veranstalter der Bockl-Schnitzeljagd und somit ausschließlich für dessen Durchführung verantwortlich.

1.2. Teilnahmeberechtigt sind alle, die bis zum 30.09.2023 ein Selfie oder ein Foto, auf dem die teilnehmende Person zu erkennen ist, vom Zielort (letzte Station der acht Standorte) der Schnitzeljagd im Formular auf www.der-bockl.de/schnitzeljagd senden. Mitarbeitende des Veranstalters und verbundener Unternehmen, sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenso von der Schnitzeljagd ausgeschlossen sind Mitarbeitende und Angehörige der Unternehmen, die mit der Durchführung dieser Schnitzeljagd befasst sind.

1.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Nutzerinnen und Nutzer, die falsche Angaben gemacht haben, gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen haben, Manipulationen vornehmen oder vornehmen lassen, von der Schnitzeljagd auszuschließen.

  1. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AM GEWINNSPIEL

2.1. Teilnahmeberechtigt sind alle Nutzer, die bei Absendung des Bildes mindestens 18 Jahre alt sind. Bei Teilnehmenden unter 18 Jahren wird das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorausgesetzt.

2.2. Die Teilnahme ist unentgeltlich und nicht an den Erwerb von Waren gebunden.

2.3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte zu posten. Bei Verstößen werden Inhalte gemeldet oder entfernt und eine Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen.

2.4. Um das Goodie für das Erreichen des Ziels an die jeweiligen Teilnehmenden übergeben zu können, müssen diese bei der direkten Kontaktaufnahme über das Kontaktformular auf www.der-bockl.de/schnitzeljagd folgende korrekte Angaben machen bzw. bestätigen:

 

  • Angabe von Vor- und Nachnamen
  • Angabe einer Postanschrift
  • Angabe einer Telefonnummer oder einer E-Mailadresse
  • Selfie/Foto des Zielorts der letzten Station, auf dem die Person zu sehen ist

2.5. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten sind die Teilnehmer verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Rechtzeitigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Übertragung der Inhalte der Teilnehmenden.

 

  1. DAUER DER SCHNITZELJAGD

Die Bockl-Schnitzeljagd im Landkreis Neustadt an der Waldnaab beginnt am 14.07.2023 um 12:00 Uhr MEZ und endet am 30.09.2023 um 19:00 Uhr MEZ. Innerhalb dieses Zeitraums besteht die Möglichkeit, an der Schnitzeljagd teilzunehmen.

 

  1. GEWINNE, ERMITTLUNG UND BENACHRICHTIGUNG ÜBER DEN GEWINN UND EINLÖSUNG

4.1. Der Veranstalter vergibt bei dieser Schnitzeljagd jeweils ein Überraschungs-Goodie bei einem erfolgreichen Abschluss der Schnitzeljagd. Je nachdem, wie viele Zielstationen erreicht wurden (das wird anhand der Bilder ermittelt), kann die Größe des Gewinns variieren.

4.2. Das Goodie ist nicht austauschbar. Die Barauszahlung des Gewinnwertes ist ausgeschlossen.

4.3. Goodies werden nur so lange ausgegeben, wie der Vorrat reicht. Der Veranstalter behält sich vor, die Art des Goodies zu bestimmen.

4.4. Pro teilnehmender Person ist nur ein Goodie möglich.

4.5. Die Personen werden dann per E-Mail oder Anruf benachrichtigt.

 

  1. HAFTUNG

5.1. Schadenersatzansprüche der Teilnehmenden sind ausgeschlossen.

Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche der Teilnehmenden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen; sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

5.2. Werden Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen, fahrlässig verletzt, haftet der Anbieter für die verursachten Schäden nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

5.3. Die Einschränkungen der vorstehenden beiden Absätze gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

5.4. Schadenersatz bei verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung ist ausgeschlossen, soweit bei dem Veranstalter weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Im Fall einer Haftung haftet der Veranstalter in diesem Fall nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

5.5. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

6.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Schnitzeljagd aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung abzubrechen, insbesondere wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen seine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann.

6.2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

6.3. Die Durchführung des Gewinnspiels, das Rechtsverhältnis zwischen Veranstalter und Teilnehmenden, sowie diese Teilnahmeregeln einschließlich ihrer Auslegung unterstehen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss aller Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen.